Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
malea Interior Design | Inhaberin Vanessa Kilian
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von malea Interior Design – Inhaberin Vanessa Kilian („wir“ oder „uns“) erbrachten Leistungen und Werke, unabhängig von ihrer Art und Form, insbesondere für Einrichtungs- und Gestaltungskonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen, digitale/online erbrachte Interior-Design-Dienstleistungen (z. B. PDFs, Moodboards, Visualisierungen, Einkaufslisten) sowie sonstige Beratungs- und Kreativleistungen.​
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1.2. Wir erbringen unsere Leistungen und Werke ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Bedingungen des Auftraggebers sowie abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen oder Werke vorbehaltlos erbringen.
2. Urheberrechte / Nutzungsrechte / Eigenwerbung / Auskunftsanspruch
2.1. Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen unsere Leistungen und Werke, einschließlich der Arbeiten von Subunternehmern/innen, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder genutzt werden. 2.2. Alle unsere Arbeiten (Entwürfe, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Skizzen etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung, auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Auftraggeber, ist unzulässig. 2.3. Besteht keine anderslautende Vereinbarung, wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars. Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss gesondert vergütet werden. 2.4. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei malea Interior Design. 2.5. Nutzt der Kunde ein von uns entworfenes Konzept mehrfach und wird malea Interior Design nicht mit der Planung oder Umsetzung beauftragt, so werden die weiteren Nutzungsrechte nur gegen eine zusätzliche Vergütung übertragen. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu verlangen. 2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt, ein anderes Bauprojekt, eine andere Website oder Plattform) bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig. 2.7. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns zum Schadensersatz. 2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen, keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 2.9. Wir dürfen die von uns entwickelten Entwürfe, Visualisierungen und Konzepte mit unserem Namenszug und/oder Logo kennzeichnen und – auch nach Vertragsende – für unsere Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf unserer Website und unseren Social-Media-Kanälen unentgeltlich nutzen. Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. 2.10. Über den Umfang der Nutzung steht uns gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu. 3. Angebote / Vergütung / Nebenkosten 3.1. Unsere Angebote besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum. Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis eines schriftlichen Angebots bzw. Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. 3.2. Die Vergütung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Zeitaufwand, der monatlich oder aufgabenbezogen nach Stunden gemäß unseren jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet wird. 3.3. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Dazu gehören insbesondere Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten. 3.4. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.5. Angebote sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung widerruflich. Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags zurückzugeben. 3.6. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. 4. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht 4.1. Bei Vertragsabschluss bzw. Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung ohne Abzug fällig. Die verbleibenden 50 % sind vor der Übergabe bzw. Übersendung der finalen Konzeptunterlagen oder Leistungen fällig. 4.2. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung fällig. 4.3. Gesondert abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind sofort zu begleichen. 4.4. Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 4.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. 4.6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. 4.8. Werden unsere Werke oder Arbeiten vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig. Diese ist mit uns schriftlich zu vereinbaren. 5. Briefing / Gestaltungsfreiheit / Zusatzleistungen 5.1. Basis unserer Tätigkeit ist das mündliche oder schriftliche Briefing des Auftraggebers. 5.2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 5.3. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten wird nicht geschuldet. 5.4. Geschuldet wird ein Entwurf sowie eine einmalige Überarbeitung. Weitere Änderungen oder zusätzliche Entwürfe gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet. 5.5. Leistungsumfang / keine Ausführungsplanung Unsere Leistungen beinhalten ausschließlich Einrichtungsvorschläge, Designkonzepte und Visualisierungen. Wir erbringen keine Elektro-, Sanitär- oder Installationsplanungen und übernehmen keine Gewähr für deren technische Machbarkeit. Die Prüfung durch Fachbetriebe ist erforderlich. 5.6. Maßangaben und Naturmaß Alle in Konzepten, Plänen oder Visualisierungen enthaltenen Maße beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und stellen keine Naturmaßaufnahme durch malea Interior Design dar. Vor Ausführung von Arbeiten oder Bestellung von Produkten sind sämtliche Maße vom Kunden oder beauftragten Fachbetrieben vor Ort im Naturmaß zu prüfen. Für Abweichungen zwischen Planmaß und Naturmaß übernehmen wir keine Haftung. 5.7. Verantwortung bei Mietobjekten Sofern es sich bei der zu gestaltenden Immobilie um ein Mietobjekt handelt, obliegt es dem Kunden, vor Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen die erforderlichen Zustimmungen des Vermieters oder anderer Berechtigter einzuholen. Wir übernehmen keine Haftung für Maßnahmen, die ohne entsprechende Genehmigung durchgeführt werden. 6. Fremdleistungen / Unterauftragnehmer 6.1. malea Interior Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen. 6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 6.3. Wir haben das Recht, zur Erbringung unserer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten. 7. Freigabe / Produktionsüberwachung 7.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 7.2. Die Fertigstellung oder Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. 7.3. Unvermeidliche Tonwert- oder Farbabweichungen gegenüber Mustern, Entwürfen oder Ausdrucken berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation. 7.4. Aufgrund künstlerischer Freiheit und farblicher Abweichungen von Bildschirmen kann es bei der Gestaltung zu Abweichungen kommen; diese berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation. 8. Haftung / Freistellung 8.1. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. 8.2. Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Wir haften nur für eigenes Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 8.3. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung ausgeschlossen. 8.4. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die aus unzutreffenden Maßangaben des Auftraggebers, nicht geprüfter technischer Machbarkeit oder fehlender Genehmigungen bei Mietobjekten entstehen. 9. Liefertermine / Verzug / Teilleistungen 9.1. Liefertermine oder Fristen müssen schriftlich vereinbart werden. 9.2. Sofern wir eine ausdrücklich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. 9.3. Im Fall des Verzugs haften wir nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Auftraggeber berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses zu berufen. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 9.4. Soweit nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar, sind wir zu Teilleistungen berechtigt. 9.5. Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Leistung, schriftlich mitzuteilen (Mängelrüge). 9.6. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlagen bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rücktritt zu verlangen. 10. Rücktritt des Kunden / Stornierung / Kündigung 10.1. Mit Auftragserteilung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Ein Rücktritt ist grundsätzlich ausgeschlossen. 10.2. Tritt der Kunde dennoch zurück, bleibt die bis dahin erbrachte Leistung sowie die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 50 % geschuldet und wird nicht erstattet. 10.3. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Konzeptentwicklung oder Erstellung individueller Planungsleistungen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin angefallenen Leistungen sowie die vereinbarte Gesamtsumme bis zu 100 % zu begleichen, soweit eine Teilerbringung objektiv nicht verwertbar ist. 10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 10.5. Gewährte Rabatte und Preisnachlässe verlieren bei Rücktritt oder Kündigung ihre Gültigkeit und werden nach den ursprünglichen Einzelpreisen neu berechnet. 11. Einkaufslisten / Produktempfehlungen 11.1. Einkaufslisten und Produktempfehlungen stellen eine reine Empfehlung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Verfügbarkeit, Lieferzeiten, Preisänderungen oder Sortimentsänderungen bei Drittanbietern. 11.2. Wir gewähren eine Kulanzfrist von drei Werktagen ab Übergabe der Einkaufsliste. Sollte ein empfohlenes Produkt innerhalb dieser Frist nicht verfügbar sein, recherchieren wir einmalig ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Nach Ablauf der Frist liegt die Verantwortung für Ersatzprodukte beim Auftraggeber. 12. Sonstiges 12.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 12.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. 12.3. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Stand: Oktober 2025